Motorräder - Mietrecht A-Z

 
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Motorräder, Mopeds
Das Abstellen von motorisierten Rädern ist in Kellerräumen nur bedingt möglich und zulässig. Es darf sich schließlich nur fünf bis zwölf Liter gut versiegelter Brennstoffe in Kellerräumen befinden und dabei keine Geruchsbelästigung für Mitmieter darstellen. Solange sich in den Tanks der Krafträder insgesamt nur fünf bis zwölf Liter Kraftstoff befinden, ist das Abstellen zulässig.

Grundsätzlich ist in den Bauplänen der Bundesländer genau festgesetzt, unter welchen Bedingungen und in welchen Gebäuden Kraftstoffe gelagert werden dürfen. (Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Zivilsenat, Beschluss vom 21. Januar 1988, Az: BReg 2 Z 133/87)

 

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