Möbelrücken

 
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Zu laut sein kann Kündigung zur Folge haben
Möbelrücken mitten in der Nacht, lautstarke unterhalten und lautes Getrampel - so machte sich eine Familie ihre Nachbarn zum Feind. Über Monate hinweg wurden die Nerven einer Familie dermaßen strapaziert, dass sie über den Vermieter ihren lauten Nachbarn einige Abmahnungen zukommen ließen. Ohne Erfolg - der Lärm blieb. Daraufhin kündigte der Vermieter der ruhestörenden Familie fristlos und bekam vom Frankfurter Amtsgericht recht. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass in einem Mehrfamilienhaus ein gewisses Maß an Rücksichtnahme unabdingbar sei (Az. 33 C 4290/07).

 

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