Modernisierung kann Mieterhöhung nach sich ziehen

 
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Nicht immer sind Mieter verpflichtet, eine Modernisierung der Wohnung zu dulden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Mieter die Wohnung nach der zu erwartenden Mieterhöhung nicht mehr leisten kann. In einem solchen Fall stellt die höhere Miete eine „Härte“ dar. So entschied das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil, über das der Deutsche Mieterbund in Berlin in der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (Ausgabe 1/2010) berichtete (Az.: 40b C 42/09).

 

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