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Modernisierung detailliert und rechtzeitig ankündigen
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Geplante
Bauarbeiten zur Modernisierung des Gebäudes müssen Vermieter
früh genug ankündigen. Zudem müssen den Ablauf der Arbeiten
im Detail darlegen. So entschied es das Amtsgericht
Hamburg-Blankenese in einem Urteil, auf das der Mieterverein
der Hansestadt verweist (Az.: 518 C 152/09). Dabei muss eine
dreimonatige Ankündigungsfrist eingehalten werden, dass
schreibe der Gesetzgeber ausdrücklich vor. Wenn diese Frist
nicht eingehalten wird, haben die Mieter das Recht, den
Beginn der Arbeiten anzufechten. Geht es dabei, wie im
verhandelten Fall, um besonders umfangreiche Bauarbeiten,
muss der Vermieter zudem einen präzisen Zeitplan mitteilen.
So soll gewährleistet sein, dass sich die Mieter auf
mögliche Beeinträchtigungen einstellen können.
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