Modernisierung detailliert und rechtzeitig ankündigen

 
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Geplante Bauarbeiten zur Modernisierung des Gebäudes müssen Vermieter früh genug ankündigen. Zudem müssen den Ablauf der Arbeiten im Detail darlegen. So entschied es das Amtsgericht Hamburg-Blankenese in einem Urteil, auf das der Mieterverein der Hansestadt verweist (Az.: 518 C 152/09). Dabei muss eine dreimonatige Ankündigungsfrist eingehalten werden, dass schreibe der Gesetzgeber ausdrücklich vor. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, haben die Mieter das Recht, den Beginn der Arbeiten anzufechten. Geht es dabei, wie im verhandelten Fall, um besonders umfangreiche Bauarbeiten, muss der Vermieter zudem einen präzisen Zeitplan mitteilen. So soll gewährleistet sein, dass sich die Mieter auf mögliche Beeinträchtigungen einstellen können.

 

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