Minischwein - Mietrecht A-Z

 
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Minischwein
Zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietsache gehört mietrechtlich auch das Halten von Kleintieren, deshalb sind Verbote der Haltung eben dieser in einem Formularmietvertrag nichtig.

Ein Minischwein zählt laut Amtsgericht München noch zu den Kleintieren, daher sei dessen Haltung auch ohne Einverständnis des Hauseigentümers erlaubt. Das Amtsgericht Köpenick urteilte im Jahre 2000 ebenso im Sinne des Mieters. (Amtsgericht München, Urteil 06. Juli 2005 – 413 C 1248/04 / Amtsgericht Köpenick, Urteil 13. Juli 2000, Az: 17 C 88/00)

Bei der Haustierhaltung ist allerdings zu beachten, dass es keine Gefahr sowohl für die Mitmieter als auch für Personen darstellt, die sich in unmittelbarer Umgebung des Mietshauses aufhalten. Dies urteilte auch das Amtsgericht München in einem Fall, bei dem ein Minischwein vor dem Gebäude erschrocken durch die Müllabfuhr einen Passanten körperlichen Schaden zufügte.

 

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