|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Unwirksame Aufrechnung des Mieters
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Unwirksame Aufrechnung des Mieters
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem
Beschluss vom 29.06.2009 (Az. 24 U 11/09) über die
Aufrechnung von Nebenkosten-vorauszahlungen gegen
Mietforderungen entschieden. Dabei ging es darum, das der
Vermieter von Gewerberäumen seinem Mieter keine
Betriebskostenabrechnung zukommen ließ. Der Mieter entschied
sich daraufhin, seine Mietzahlungen gegen die Forderung der
Rückzahlung von Betriebskosten aufzurechnen.
Dies wurde vom OLG Düsseldorf als gegenstandslos bewertet,
da der Vermieter noch in der Verhandlung die rückständige
Betriebskosten-abrechnung vorlegte. Der Mieter musste
daraufhin die rückständigen Mieten nachzahlen. Grundsätzlich
gab das Gericht dem Mieter recht, dass für Gewerberäume wie
für gemietete Wohnräume das Recht besteht, eine
Betriebskostenabrechnung nach Beendigung des
Mietverhältnisses zu verlangen. Dieses Recht war jedoch
dadurch erfüllt, das der Vermieter die Abrechnung in der
Verhandlung vorlegte. |
|
|
|
Mietrecht A-Z |
|
|