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Mietwucher
Der § 5 des Wirtschaftsstrafrechts besagt, dass ein
Eigentümer dann ordnungswidrig handelt, wenn er vorsätzlich
eine überhöhte Miete bzw. überhöhte Nebenkosten verlangt,
sich deren Zahlung zusichern lässt oder
gar empfängt. Man spricht hier von einem Mietwucher, welcher
mit Geldbußen bis zu 50.000,- € bestraft werden kann.
Nach dem deutschen Recht ist Mietwucher eine
Gesetzesübertretung. Nach dem Beschluss des
Bundesgerichtshofs vom Januar 2006, gilt es als Mietwucher,
wenn der Vermieter für eine Wohnung, die in vergleichbarer
Größe und Qualität nur selten zu finden ist, über 20 % mehr
Miete verlang, als der örtliche Mietspiegel vorsieht. In
einem solchen Fall ist ein Mietvertrag ungültig. Der
Vermieter handelt auch dann schon rechtswidrig, wenn er
diese überhöhte Miete lediglich verlangt, ohne dass der
Mieter darauf eingeht. (Bundesgerichtshof, Urteil 25.01.2006
- VIII ZR 56/04 / § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, § 134
Bürgerliches Gesetzbuch)
In einem Fall einer solchen Ordnungswidrigkeit ist der
Eigentümer dem Mieter zu Schadensersatz verpflichtet und hat
die Differenz wegen Teilnichtigkeit des Vertrags dem Mieter
zurückzuerstatten. (§ 812 und § 134 Bürgerliches Gesetzbuch,
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz
Der Mieter steht jedoch in der Beweispflicht, wenn er von
einem Mietwucher durch Ausnutzung der Mietsituation ausgeht.
Es ist jedoch nicht leicht einen solchen Beweis zu
erbringen, da sich das Angebot vergleichbarer
Wohnmöglichkeiten nicht nur auf den betreffenden Stadtteil
bezieht sondern auf das ganze Stadtgebiet o. ä. erstreckt.
(Bundesgerichtshof, Urteil 13.04.2005, VIII ZR 44/04)
Handelt es sich im Falle eines Mietwuchers um eine
Luxuswohnung, muss der Beweis dafür erbracht werden, dass
ein Mangel an Luxuswohnungen im Stadtgebiet vorherrscht und
der Vermieter seinen Vorteil aus der Situation gezogen hat.
(Bundesgerichtshof, Urteil 25.01.2006 - VII ZR 56/04)
Ein Mieter wird dann nicht vom Vermieter im Sinne eines
Mietwuchers getäuscht, wenn er zur Zahlung der überhöhten
Miete bereit ist. Dies gilt auch dann, wenn im Stadtgebiet
ein Mangel an vergleichbaren Wohnräumen herrscht.
(Bundesgerichtshof MK 04, 97)
Ein Vermieter nutzt dann die Lage eines Mieters aus, wenn
dieser nachweislich nicht auf eine günstige Wohnalternative
zurückgreifen kann und er trotzdem eine überhöhte Miete
verlangt und dabei über die Situation
des Mieters im Bilde ist. (Oberlandesgericht Braunschweig
ZMR 00, 18)
Auch zu hohe Angaben zu Quadratmeterzahlen in Mietverträgen
führen zu einem Mietwucher. Liegt die tatsächliche Anzahl
der Quadratmeter weit unter der vereinbarten Anzahl, wird
der Vermieter Schadensersatzpflichtig. (Bundesgerichtshof,
Urteil 24.03.2004 Az: VII 44/03)
Bei überhöhten Mietforderungen in einem Mietvertrag, kann
ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“ vorliegen. Hierbei kann
der Mieter eine Rückzahlung der Miete, die zuviel bezahlt
wurde, vom Vermieter fordern. Das Amtsgericht Hamburg macht
eine überhöhte Miete an der Rendite für deutsche Pfandbriefe
fest. So darf die Rendite bei Vertragsschluss nicht mehr als
50 % betragen, wobei deren Durchschnitt bei 6,5 bis 7,5 %
liegt. (§ 812 Abs 1 Satz 1 / § 138 Abs 1 Bürgerliches
Gesetzbuch / Amtsgericht Hamburg, Urteil 1.8.2007 - 46 C
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