Mietminderung wegen falscher Maße Wenn beim Ausmessen der Wohnung plötzlich
deutlich wird, dass die tatsächliche mit der im Mietvertrag
angegebenen Wohnraumfläche nicht übereinstimmt, sind viele
Mieter zu Recht erbost. Dennoch kann die Miete nicht einfach
so gekürzt werden.
Ulrich Robert, Experte vom Mieterbund, weiß, dass eine
Mietminderung nur nach festgelegten Kriterien möglich ist.
Erst wenn die Wohnflächen mehr als 10 Prozent voneinander
abweichen, kann eine Mietminderung auch vor Gericht erwirkt
werden. Dazu hat der Bundesgerichtshof unter Az. VIII ZR
1333/03 ein entsprechendes Urteil erlassen.
Aber auch die Art und Weise der Berechnung kann zu
Differenzen führen. Im Mietvertrag sollte die
Standardmethode zur Wohnflächenbestimmung angegeben sein.
Andernfalls sind laut Warnecke von Haus & Grund Minderungen
nur schwer zu begründen. Ein konkretes Beispiel: Die Galerie
wird im Mietvertrag als vollwertige Wohnfläche bestimmt.
Anschließend kann die Fläche nicht aufgrund der Dachschrägen
beanstandet werden.