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Mietminderung
- Aufsteigende Wärme
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Aufsteigende Wärme rechtfertigt
Mietminderung
Eine über einem Heizungskeller gelegene
Mietwohnung bewohnte ein Mieter. Wegen der aufsteigenden
Wärme vom Heizungskeller heizte sich die Wohnung ständig
auf. Die Raumtemperatur lies sich daher für den Mieter nicht
auf ein angenehmes Maas reduzieren. Dazu kam das aus dem
Heizungskeller ständig störende Pumpgeräusche in die
Mietwohnung drangen. Da der Vermieter die ihm angezeigten
Mängel nicht behob, minderte der Mieter die Miete. Der
Vermieter hingegen sah die Mietminderung als
ungerechtfertigt und verklagte den Mieter auf Zahlung der
rückständigen Miete.
Das Hamburger Landgericht wies die Klage ab. Es bestätigte
dem Mieter, dass er die Bruttomiete um jeweils 10% für die
Wärme- und Geräuschimmission, insgesamt also um 20%, mindern
durfte. Nach Ansicht des Landesgerichtes gehört es zum
vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, dass ein Mieter
die Möglichkeit haben muss die Raumtemperatur zu regulieren.
Dazu stellten die insbesondere nachts wahrnehmbaren
Pumpgeräusche unzumutbare Lärmbelästigung dar (LG Hamburg,
Urteil v. 05.03.2009, Az. 307 S 130/08).
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