Mietminderung - Aufsteigende Wärme

 
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Aufsteigende Wärme rechtfertigt Mietminderung
Eine über einem Heizungskeller gelegene Mietwohnung bewohnte ein Mieter. Wegen der aufsteigenden Wärme vom Heizungskeller heizte sich die Wohnung ständig auf. Die Raumtemperatur lies sich daher für den Mieter nicht auf ein angenehmes Maas reduzieren. Dazu kam das aus dem Heizungskeller ständig störende Pumpgeräusche in die Mietwohnung drangen. Da der Vermieter die ihm angezeigten Mängel nicht behob, minderte der Mieter die Miete. Der Vermieter hingegen sah die Mietminderung als ungerechtfertigt und verklagte den Mieter auf Zahlung der rückständigen Miete.

Das Hamburger Landgericht wies die Klage ab. Es bestätigte dem Mieter, dass er die Bruttomiete um jeweils 10% für die Wärme- und Geräuschimmission, insgesamt also um 20%, mindern durfte. Nach Ansicht des Landesgerichtes gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, dass ein Mieter die Möglichkeit haben muss die Raumtemperatur zu regulieren. Dazu stellten die insbesondere nachts wahrnehmbaren Pumpgeräusche unzumutbare Lärmbelästigung dar (LG Hamburg, Urteil v. 05.03.2009, Az. 307 S 130/08).

 

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