Mieterselbstauskunft

 
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Mieterselbstauskunft bei Vertragsabschluss
Für den Vermieter ist es sehr wichtig zu wissen, dass er über die Zahlungsfähigkeit eines potentiellen Mieters Bescheid weiß. Aus diesem Grunde ist es auch zulässig, dass der Vermieter vorvertragliche Fragen nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens, sonstiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. stellt. Das Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 28/7 entschied in einem Beschluss vom 6. Mai 2008 (DWW 2008, 312), dass sowohl der Mieter als auch der Arbeitgeber derartige Fragen wahrheitsgemäß beantworten müssen.

 

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