Mieterhöhungsverlangen Mietspiegel

 
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Mieterhöhung: Mieter muss sich Mietspiegel selbst kaufen
Wird ein Mieterhöhungsverlangen mit dem aktuellen Mietspiegel begründet, kann der Vermieter den Mieter auffordern, sich selbst über den aktuellen Mietspiegel zu informieren. Dieser muss dem Mieterhöhungsverlangen nicht beiliegen, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs. Sie urteilten, dass es durchaus zulässig ist, dass der Mieter sich den Mietspiegel erst kaufen muss, wenn er die Mieterhöhung prüfen möchte (Az. Zr 276/08). Bekommen kann man den aktuellen Mietspiegel im übrigen bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen.

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