Mieterhöhung: der Vermieter darf ans Limit gehen

 
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Vermieter dürfen, wenn es um Erhöhungen der Miete geht, die Bandbreite die die ortsübliche Vergleichmiete hergibt, in vollem Umfang ausschöpfen. Wenn sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen eine Mieterhöhung ergibt, muss nicht ein Mittelwert geschätzt werden, wie es bislang durch das Landgericht Görlitz entschieden war. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass der Vermieter sich an der höchsten Miete orientieren kann (Az. VIII ZR 30/09).

 

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