Mieterhöhung wegen Mietminderung

 
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Mieterhöhung wegen Mitminderung durch den Mieter
Nach Modernisierung eines Mietshauses durch den Eigentümer, einer Genossenschaft erhielten die Mieter ein Angebot.

Nachdem die Fenster ausgetauscht wurden und die Balkone saniert wurden, vereinbarten die Parteien, dass die Miete nicht erhöht wird.

Als Gegenleistung verzichteten die Mieter auf eine Mitminderung aufgrund der Bauarbeiten. Das Mitminderungsrecht nahm jedoch ein Mieter in Anspruch und kürzte um 50 Prozent die Miete. Der Eigentümer erhöhte daraufhin um 10 Prozent.

Der BGH gab der Genossenschaft recht und bestätigte im Urteil, dass die Erhöhung der Miete wegen der vorherigen Minderung seitens des Mieters rechtens ist. (BGH, Urteil v. 14.10.2009, Az. VIII ZR 159/08).

 

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