Wenn der Mieter die Reparaturen nicht gestattet

 
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Mangelbeseitigung Mieter
Wenn ein Mieter bestimmte Arbeiten zur Beseitigung von einem Mangel nicht zustimmt, dann kann er die Miete nicht kürzen und muss weiterhin die volle Miete zahlen, so ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Im Urteil wird auf die Miet- und Immobilienrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hingewiesen (Az.: 9 S 206/08). Wenn der Mieter die Reparaturen nicht gestattet, ist eine Mietminderungen oder das Zurückhalten von Zahlungen nicht zulässig.

 

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