Maklerprovision Schadensersatz

 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Vermieter muss dem Mieter die Maklerprovision erstatten
Das Frankfurter Amtsgericht entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Mieter Schadensersatz fordern kann, wenn eine neu angemietete Wohnung vom Vormieter nicht rechtzeitig geräumt wurde.

Ein Mieter hatte über einen Immobilienmakler eine Wohnung angemietet und nach Abschluss des Mietvertrages an den Makler eine entsprechende Provision gezahlt. Erst nach Abschluss des Mietvertrags offenbarte der Vormieter jedoch, dass er die Wohnung nicht zum vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses zur Verfügung stellen könne. Der verärgerte Mieter kündigte daraufhin den Mietvertrag und verklagte den Vermieter auf Schadensersatz. Insbesondere wollte er die an den Makler gezahlte Kaution vom Vermieter erstattet bekommen.

Das Gericht urteilte zu Gunsten des Mieters. Der Vermieter musste tatsächlich Schadensersatz leisten, insbesondere die Maklerprovision erstatten. Der Vermieter hatte gegen eine mietvertragliche Hauptpflicht verstoßen, weil er dem Mieter die Wohnung nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellte. Der Mieter konnte aus diesem Grund den Ausgleich sämtlicher Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den wirksamen Abschluss des Mietvertrages gemacht hatte. Da der Vermieter jedoch nur deshalb säumig geworden war, weil der Vormieter die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt hatte, wies das Gericht den Vermieter auf die Möglichkeit hin, den Vormieter in Regress zu nehmen (AG Frankfurt, Az. 33 C 457/09).

 

Mietrecht A-Z