Madonnenfigur - Mietrecht A-Z

 
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Madonnenfigur
Das Amtsgericht Münster entschied, dass eine Mieterin im Unrecht sei, als sie eine Mietminderung forderte, weil sie sich von einer betenden Madonnenfigur, die durch den Vermieter im Hauseingang aufgestellt wurde, sehr gestört fühlte.

Der Richter wies die Mieterin darauf hin, dass zur Erlangung einer Mietminderung ein tatsächlicher Mangel bestehen muss, der die Mietsache in ihrem Gebrauch beeinträchtige. (Amtsgericht Münster, Urteil 22. Juli 2003 3 C 2122/03)

 
 
 
 

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