Lärmprotokoll - Mietrecht A-Z

 
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Lärmprotokoll
Ein Lärmprotokoll ist bei einem gerichtlichen Verfahren wegen Ruhestörung sehr nützlich. Es dokumentiert die Ruhestörung genau und kann dem Gericht eine Beweisgrundlage bieten. In einem solchen Protokoll werden die auftretenden Ruhestörungen niedergeschrieben, wobei das Datum, Uhrzeit, Dauer der Belästigung, Art der Störung (Musik, Schreien) und Lautstärke eingetragen werden müssen. Falls anwesend, sollten Zeugen den Eintrag ins Protokoll mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschied mit Hilfe eines Lärmprotokolls über eine andauernde Ruhestörung. Die Auswertung des angefertigten Protokolls ergab, dass mehrmals pro Woche und bevorzugt zur Nachtzeit Streitgespräche zu beträchtlichen Ruhestörungen führten. Einige Zeugen unterzeichneten die Einträge des Protokolls und sagten unabhängig voneinander vor Gericht wahrheitsgemäß aus. Eine Zeugin bestärkte nicht nur die Richtigkeit des Protokolls, sie führte weiterhin aus, dass nicht einmal alle Lärmbelästigungen der Monate Dezember bis Juli in dem Protokoll vermerkt waren. Besonders ausführlich und nachvollziehbar beschrieb sie, dass es im Monat Dezember zu den erheblichsten Störungen durch die Nachbarn gekommen war. (Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil 24. Juli 2001 , Az: 64 C 125/00)

 

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