Nächtlicher Lärm wegen lauter Musik

 
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Nächtlicher Lärm
Hört ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus der Öfteren nachts überlaute Musik, kann dieser abgemahnt und schließlich auch fristlos gekündigt werden. Denn durch diese überlaute Musik wird die allgemeine Nachtruhe der anderen Wohneinheiten gestört. Wegen Störung des Hausfriedensbruchs kann dieses rücksichtslose Verhalten des Mieters vom Vermieter mit einer fristlosen Kündigung angegangen werden. Dies entschied das Landgericht Coburg in einem Fall, wo dem Mieter vom Amts- und Landgericht Coburg die Räumung der Wohnung auferlegt wurde, da dem Vermieter ein solches Mietverhältnis nicht zuzumuten sei. Schließlich habe der Mieter durch seine nächtliche Ruhestörung trotz mehrfacher Abmahnungen diese Kündigung und den damit verbundenen Auszug aus der Wohnung selbst provoziert.

Nachdem der Mieter seine Wohnung nicht verlassen wollte, klagte der Vermieter und fand Anklang bei dem Landgericht Coburg. Entscheidend war für das Landgericht, dass der Mieter trotz mehrfacher Abmahnungen keine Besserung gestatte und weiterhin für nächtlichen Lärm sorgte. Landgericht Coburg; Beschluss vom 15.04.2008 [Aktenzeichen: 32 S 1/08]

 

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