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Nächtlicher
Lärm wegen lauter Musik
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Nächtlicher Lärm
Hört ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus der
Öfteren nachts überlaute Musik, kann dieser abgemahnt und
schließlich auch fristlos gekündigt werden. Denn durch diese
überlaute Musik wird die allgemeine Nachtruhe der anderen
Wohneinheiten gestört. Wegen Störung des Hausfriedensbruchs
kann dieses rücksichtslose Verhalten des Mieters vom
Vermieter mit einer fristlosen Kündigung angegangen werden.
Dies
entschied das Landgericht Coburg in einem Fall, wo dem
Mieter vom Amts- und Landgericht Coburg die Räumung der
Wohnung auferlegt wurde, da dem Vermieter ein solches
Mietverhältnis nicht zuzumuten sei. Schließlich habe der
Mieter durch seine nächtliche Ruhestörung trotz mehrfacher
Abmahnungen diese Kündigung und den damit verbundenen Auszug
aus der Wohnung selbst provoziert.
Nachdem der
Mieter seine Wohnung nicht verlassen wollte, klagte der
Vermieter und fand Anklang bei dem Landgericht Coburg.
Entscheidend war für das Landgericht, dass der Mieter trotz
mehrfacher Abmahnungen keine Besserung gestatte und
weiterhin für nächtlichen Lärm sorgte. Landgericht Coburg;
Beschluss vom 15.04.2008 [Aktenzeichen: 32 S 1/08] |
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