Kündigung wegen Vermüllung
 
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Kündigung wegen Vermüllung
Ein Vermieter kann nach einer vergeblichen Abmahnung ein Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die vermietete Wohnung ist einem sehr starken Maße mit Gegenständen gefüllt und vermüllt ist und auch wenn die Wohnung teilweise verdreckt ist und von ihr eine hohe Geruchsbelästigung ausgeht. So entschied es das Amtsgericht in Rheine in einem Urteil vom 26. Februar 2008 (4 C 731/07, ZMR 2008, 803).

 

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