Kündigung wegen Tätlichkeiten
 
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Kündigung wegen Tätlichkeiten
Wird der Ehemann einer Mieterin, mit der er zusammen in einer Wohnung lebt, gegenüber anderen Mietern in einer Hausgemeinschaft gewaltätig, dann gilt eine Kündigung des Vermieters auch für die unbescholtene Ehefrau. In einem konkreten Fall richtete der Ehemann Fußtritte und Schläge mit einer Zange gegen den Kopf eines Hausbewohners. Die fristlose Kündigung des Vermieters war in diesem Fall rechtens, so entschied es das Amtsgericht Brühl, 22 C 433/07 in einem Urteil vom 21. Dezember 2007, WuM 2008, 596.

 

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