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Vermieter muss kaputten Schlüssel
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In der Regel muss der Vermieter
für einen kaputten Schlüssel aufkommen. Wenn dem Mieter
beispielsweise der Schlüssel des Briefkastens abbricht,
trägt der Vermieter vom Grundsatz her die Kosten. |
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Dabei muss der Mieter
auch nicht nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft. Es ist
vielmehr die Pflicht des Vermieters, seinem Mieter die
Schuld nachzuweisen, wenn er diesem die Kosten für den neuen
Schlüssel auferlegen will. So bestimmt es ein Urteil des
Amtsgerichts Halle/Saale (Az.: 93 C 4044/08).
Wenn ein Schlüssel bricht, ist es
eher Materialermüdung
Grundsätzlich müsse zwar ein Mieter pfleglich mit dem
Schlüssel umgehen, einen Verstoß sahen die Richter gegen
diese Sorgfaltspflicht im konkreten Fall aber nicht. So
erläutern es die Miet- und Immobilienrechtsexperten des
Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Wenn ein Schlüssel
bricht, ist es eher Materialermüdung und nicht die mangelnde
Sorgfalt des Mieters.
Regelung für Bagatellreparaturen
müssen im Mietvertrag fixiert sein
Ferner müssen Mieter die Anfertigung von neuen Schlüsseln
auch nicht im Rahmen der oftmals selbst zu leistenden
Bagatellreparaturen übernehmen. Rechtanwalt Thomas Hannemann
von der DAV-Facharbeitsgemeinschaft Mietrecht erklärt:
„Bagatellreparaturen müssen über eine ausdrückliche Regelung
im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden“. Dabei werde
in der Praxis meist eine vom Mieter jährlich zu leistende
Obergrenze vereinbart.
Kosten für Schlüssel muss
vereinbart werden
Mieter müssen in der Regel aber nur Gegenstände, die ihrem
ständigen „Zugriff“ unterliegen selbst reparieren, erläutert
Hannemann. Üblicherweise gehören dazu Tür- und Fenstergriffe
oder Rolllädengurte - nicht aber Schlüssel. „Wenn ein
Vermieter das in die Liste aufnehmen will, müsste er das im
Vertrag ausdrücklich tun.“ |
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