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Kopplung von Mietzins und Ölpreis
Selten sind sich Mieter und Vermieter so einig,
wie bei der allgemeinen Kostensteigerung. Die Kosten für
Strom, Müll und Heizung nehmen zwar beständig zu, doch darf
der Vermieter diese auf den Mieter übertragen?
Ulrich Ropertz, Experte des Mieterbundes, erklärt, dass
diese nicht möglich ist. Innerhalb des Jahres dürfen weder
die Miete noch die Nebenkostenvorauszahlung aufgrund
gestiegener Kosten angehoben werden. Ein Ausgleich ist erst
bei der Betriebskostenabrechnung möglich.
Deutlich unterschieden werden müssen die Nebenkosten und die
Miete. Die Miete darf nur dann erhöht werden, wenn es dafür
Gründe gibt, so Ropertz. Die Begründung muss sich entweder
auf den ansteigenden Mietspiegel, drei höhere
Vergleichsmieten oder einem Gutachten durch einen
Sachverständigen berufen. |