Katzen sind kein Grund zur Mietminderung

 
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Katzen sind kein Grund zur Mietminderung
Ein Mieter der in einem Mehrfamilienhaus wohnt minderte seine Miete weil er an einer Katzenallergie leidet. Der Vermieter reichte sofort Klage ein um die volle Mietzahlung zu erhalten.

Das Amtsgericht Arolsen entschied am 08.03.2007 (Aktenzeichen: 2 C 18/07 (70)]) zugunsten des Vermieters denn Katzen stellen kein Mietmangel dar laut § 536 BGB. Nach Meinung des Gerichts muss man in einem Mehrfamilienhaus damit rechnen, dass einige Parteien Tiere halten. Vor allem wenn im Mietvertrag kein Verbot der Tierhaltung vermerkt ist.

Die subjektive Überempfindlichkeit wird bei der Mangelbeurteilung außer Betracht gelassen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein katzenfreies Haus. Außerdem kann er vom Vermieter nicht verlangen dass dieser das Haus katzenfrei mache.

 

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