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Irrtümer im Mietrecht
Es gibt eine Vielzahl von
Irrtümern, die sich trotz anderslautender Meldungen
hartnäckig halten. Dabei geht es zum Beispiel um Nachmieter
und Renovierungsarbeiten. Sogar Experten für das Mietrecht
sind häufig erstaunt, welche Einstellungen zu Recht und
Gesetz die Mieter und Vermieter an den Tag legen, wenn es um
das Miteinander oder den Kontakt zu direkten Nachbarn geht.
Ulrich Ropertz ist Geschäftsführer des Deutschen
Mieterbundes, Kai Warnecke Mietrechtsexperte von Haus und
Grund, einer Eigentümerschutzgemeinschaft. Beide ermitteln
Mietirrtümer und werten diese aus. Dabei gehen beide davon
aus, dass sich manche Irrtümer wohl auch weitere Jahrzehnte
halten werden.
Nicht ganz unschuldig an dieser
Situation sind die vielen Rechtsstreitigkeiten, die sogar
vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden müssen. Hier
gibt es regelmäßig neue Urteile zu Besonderheiten bei der
Wohnflächenberechnung, der Ermittlung der Betriebskosten
oder bei Gründen, die zu Mietminderungen führen können.
Vertragsbestandteile zu Schönheitsreparaturen sind
regelmäßig unwirksam, so der Deutsche Mieterbund. Erfahren
Sie hier, welchen Rechtsirrtümern Sie nicht länger Glaube
schenken müssen.
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