Heizung Mietminderung

 
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Heizung Mietminderung
Grundsätzlich muss in der Heizperiode die Heizung einwandfrei funktionieren. Mieter haben das Recht zur Mietminderung, wenn dies nicht der Fall ist. Der Mieter kann sogar fristlos kündigen, wenn die Heizung in der Heizperiode ganz ausfällt. Auf dieses Recht weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

 

 

 

In der Heizperiode muss der Vermieter dafür sorgen, dass in der Zeit zwischen 6.00 und 23.00 Uhr die Wohnung auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erhitzt werden kann. Für die restliche Tageszeit reichen 18 Grad aus. Im Bezug auf warmes Wasser ist eine Temperatur von 45 Grad üblich. Der Mieter muss dabei auch nicht lange auf warmes Wasser warten müssen. Es muss spätestens nach zehn Sekunden warmes Wasser aus dem Hahn kommen. Einen festen Zeitpunkt für den Start der Heizperiode gibt es im übrigen nicht, da sie individuell im Mietvertrag vereinbart wird. Üblicherweise startet die Heizperiode aber am 1. Oktober.

 

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