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Hausverlosung
Ein 53 Jahre alter Geschäftsmann startete Ende
2008 auf seiner Internetseite eine Verlosung seines Hauses.
In der ersten Runde ging es darum, dass sich die Teilnehmer
für 19 € an einem Quiz beteiligen konnten. Durch dieses Quiz
sollte die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt werden,
unter denen dann das Haus verlost werden sollte.
Obwohl 21.000 Teilnehmer dem Aufruf nachkamen und so 405.000
Euro zusammenkamen, kam es nicht zur Verlosung des Hauses.
Denn das Landgericht München entschied, dass es sich dabei
um ein unerlaubtes Glücksspiel in Zusammenhang mit Betrug
handelte. Von dem Betrag sind übrigens nur noch etwa 50.000
Euro aufzufinden, was den Verdacht des Betrugs bestätige, so
der vorsitzende Richter Peter Noll.
Der Mann wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die
Staatsanwältin Katja Schreiber hatte zwei Jahre und 10
Monate gefordert. Sie geht davon aus, dass die Teilnehmer
getäuscht wurden, da sie nicht wussten, dass die Verlosung
rechtswidrig war. Der Verteidiger Guido Bongens hingegen
hatte auf Freispruch plädiert. Er berief sich dabei darauf,
dass die Teilnehmer Geschicklichkeit beweisen mussten und es
sich somit nicht um ein reines Glücksspiel handelte. Im
Sommer wird es eine Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes zu diesem Thema geben. |
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