Hausverbot für Besuch

 
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Hausverbot für Besuch kann rechtens sein
Dem Vermieter obliegt das recht, einem Besucher eines Mieters wegen schwerwiegender Störungen ein Hausverbot auszusprechen. Stört jemand auf gravierende Art und Weise den Hausfrieden, ist das Aussprechen eines Hausverbots auch ohne Ankündigung möglich. So entschied das Amtsgericht Wetzlar in einem Urteil, auf das der Mieterverein Hamburg hinweist (Az.: 38 C 1281/07 [38]). Jedoch muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass andere Maßnahmen wenig erfolgversprechend sind, um den Hausfrieden kurzfristig wieder herzustellen.

 

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