Haustierhaltung Mietvertrag

 
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Haustierhaltung Mietvertrag
Als Mieter Haustier besser nur nach Rücksprache anschaffen. Ist durch den Mietvertrag die Hunde- oder Katzenhaltung nicht ausdrücklich verboten, kann sich der Mieter ohne weiteres z.B. einen Hund anschaffen.

 

 

 

Der Deutsche Tierschutzbund in Bonn trät aber jedem Mieter, dem Vermieter und auch den Nachbarn vorher Bescheid zu geben. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden, die früher oder später vor Gericht enden, wenn beispielsweise der Vermieter oder ein Nachbar vor Gericht zieht, weil der Hund häufig bellt oder die Katze ihre Krallen an der Tapete schärft. In einem solchen Fall kamen die Richter in der Vergangenheit schon oft zu dem Urteil, dass der Halter das Haustier wieder abgeben muss.

 

 

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