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Mietsachschäden in
Haftpflichtversicherung aufnehmen
Wenn der Vermieter einen Mieter zum Abschluss
einer Haftpflichtversicherung mit Mietsachenschutz
auffordert, sollten Mieter nicht gleich in die Luft gehen.
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin erklärt
diesbezüglich „Ich halte das für unwirksam, wenn der
Vermieter mich per Klausel im Mietvertrag zum Abschluss
einer besonderen Police verpflichtet“. Mieterbund: sinnvoll
ist der Schutz dennoch Mieter müssen nicht mit einer solchen
Vorschrift rechnen, weshalb eine derartige Klausel als
„überraschend“ gelten und damit nichtig sei. „Allerdings ist
das ja ein sinnvoller Schutz. Deshalb würde ich zum
Abschluss raten.“
Mietsachen sind oft in
Haftpflichtversicherungen enthalten
Nach Einschätzung des Bundes der Versicherten sind viele
Mieter in ihrer Haftpflichtversicherung ohnehin gegen
Mietsachschäden geschützt. Hajo Köster, Referent für
Schadenversicherungen bei der Verbraucher-organisation in
Henstedt-Ulzburg bei Hamburg erklärt, „Es gibt haufenweise
Anbieter, bei denen Mietsachschäden in den Leistungen
enthalten sind“. Dazu muss nicht einmal ein besonderes
„Komfort-Paket“ abgeschlossen werden, denn vielfach sind
Mietsachschäden schon im Basisschutz enthalten. BdV
empfiehlt Abschluss Unterschiede sind oftmals aber bei der
Versicherungssumme gegeben, sodass ein Blick in den Vertrag
bei der richtigen Auswahl beim Neuabschluss hilft.
Grundsätzlich empfiehlt auch der Bund der Versicherten (BdV)
den Schutz in Anspruch zu nehmen. |
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