Haftpflichtversicherung

 
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Mietsachschäden in Haftpflichtversicherung aufnehmen
Wenn der Vermieter einen Mieter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Mietsachenschutz auffordert, sollten Mieter nicht gleich in die Luft gehen. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin erklärt diesbezüglich „Ich halte das für unwirksam, wenn der Vermieter mich per Klausel im Mietvertrag zum Abschluss einer besonderen Police verpflichtet“. Mieterbund: sinnvoll ist der Schutz dennoch Mieter müssen nicht mit einer solchen Vorschrift rechnen, weshalb eine derartige Klausel als „überraschend“ gelten und damit nichtig sei. „Allerdings ist das ja ein sinnvoller Schutz. Deshalb würde ich zum Abschluss raten.“

Mietsachen sind oft in Haftpflichtversicherungen enthalten
Nach Einschätzung des Bundes der Versicherten sind viele Mieter in ihrer Haftpflichtversicherung ohnehin gegen Mietsachschäden geschützt. Hajo Köster, Referent für Schadenversicherungen bei der Verbraucher-organisation in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg erklärt, „Es gibt haufenweise Anbieter, bei denen Mietsachschäden in den Leistungen enthalten sind“. Dazu muss nicht einmal ein besonderes „Komfort-Paket“ abgeschlossen werden, denn vielfach sind Mietsachschäden schon im Basisschutz enthalten. BdV empfiehlt Abschluss Unterschiede sind oftmals aber bei der Versicherungssumme gegeben, sodass ein Blick in den Vertrag bei der richtigen Auswahl beim Neuabschluss hilft. Grundsätzlich empfiehlt auch der Bund der Versicherten (BdV) den Schutz in Anspruch zu nehmen.

 

 

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