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Glasfaserdämmung
Bei Isolierungen (z.B. in Dachstühlen) kommt häufig Glas-
und Steinwolle zum Einsatz. Diese Materialien wirken sich
bei der Verarbeitung tatsächlich negativ auf die Gesundheit
aus, doch sobald sie als Dämmmaterial eingearbeitet sind,
stellen sie kein Risiko für die Umwelt mehr dar. Nur in
Ausnahmefällen wie z.B. durch Verwitterung freigesetzte
Fasern, können sich schädlich auf das Umfeld auswirken.
Mit dem Argument, beim Heizen durch eine mit Glasfasern
ausgekleidete Warmluftstromheizung würden in seiner Wohnung
schädliche Stoffe austreten, wollte ein Mieter eine
Mietminderung von Gericht erwirken. Die Glasfasermatten
seien schließlich Krebserregend und würden die Gesundheit
der Bewohner dieser Wohnung beeinträchtigen und gefährden.
Den Beweis für diesen Verhalt galt es für den Mieter vor
Gericht zu erbringen, was ihm allerdings nicht gelang, so
wurde vom Gericht selbst ein Sachverständiger beauftragt,
der zu diesem Fall folgendermaßen Stellung nahm:
Der Sachverständige unterstrich mit seiner Stellungnahme
nicht, dass der Mieter den Austritt von krebserregenden
Stoffen nicht nachweisen konnte, vielmehr stellte er in
seinem umfassenden Bericht klar, dass zu keinem Zeitpunkt
durch die Inbetriebnahme der mit Glasfasermatten ausgelegten
Heizung, eine Gesundheitsgefährdung bestand. Er führte in
seinem Bericht auf, dass durch Aluminiumfolie beschichtete
Oberfläche der Matte die Glasfasern nicht im relevanten
Bereich (Luftgrenzwert: 250000 Fasern/qm) freigesetzt werden
können. Weiterhin sagte ein glaubhafter Zeuge vor dem
Amtsgericht Osnabrück aus, dass die Folie zu keiner Zeit
beschädigt war und falls kleinere Risse in der Folie
auftraten diese von dem Zeugen stets repariert wurden.
Der
Sachverständige sagte weiterhin in seinem Gutachten aus,
dass die Fasern durch eine Kunstharzanbindung dauerhaft
gegen Beschädigung durch Feuchtigkeit oder Wärme- und
Kälteeinwirkung resistent war. Nicht zuletzt stellte der
Fachmann fest, dass der Luftstrom des Heizkörpers zu schwach
war um Fasern, in einer gesundheitsgefährdenden
Größenordnung, aus der Glasfasermatte zu lösen.
Durch die Resultate entsprechender Tests führte der Fachmann
schließlich aus, dass bislang die Tatsache, Dämmwolle sei
krebserregend nicht bewiesen sei. In für die Verarbeitung
von Dämmwolle dienenden Sicherheitshinweisen, werden
schließlich nur Sicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung
der Fasermatten empfohlen, da beispielsweise durch das
Zersägen der Matten eine hohe Menge von Fasern freigesetzt
wird. Nach dem Verarbeiten der Dämmmaterialien jedoch ist
eine Freisetzung der Fasern in dieser Form nicht mehr
gegeben und es geht kein Risiko mehr davon aus.
(Landesgericht Osnabrück, Urteil 04. Januar 2003, Az: 12 S
286/00)
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