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Irrtümer im Mietrecht - Kaution & Zinsen
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Kosten
mit der Kaution verrechnen & Zinsen der Mietkaution
Gerade wenn das Ende des Mietverhältnisses naht,
meinen viele Mieter, sie könnten die Mietzahlungen
einstellen. Der Vermieter soll die auflaufenden Kosten mit
der Kaution verrechnen. Das ist jedoch nicht gestattet. Laut
Ulrich Ropertz hat der Vermieter bis zum letzten Tag das
Recht, die Mietzahlungen zu erhalten. Wird die Mietzahlung
dennoch eingestellt, kann der Vermieter per Gericht einen
Mahnbescheid erlassen. Daraufhin hat der Mieter vierzehn
Tage Zeit, seine Mietrückstände auszugleichen. Ansonsten
kann sogar ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Ein weiterer Irrtum betrifft die Zinsen der Mietkaution.
Viele Mieter glauben, dass sie die Zinsen vom Vermieter auch
innerhalb der Mietzeit einfordern können. Dies ist jedoch
nicht korrekt, wie Kai Warnecke bestätigt. Die Zinsen sind
Bestandteil der Kaution und dienen somit der Sicherung
etwaiger Ansprüche des Vermieters. Nach § 551, Abs 3, Satz 4
BGB erhält der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses
die Kaution nebst Zinsen erstattet, wenn der Vermieter keine
Forderungen geltend macht. |
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Irrtümer im Mietrecht |
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