Der
Flur ist Wohnungsbestandteil Viele Mieter machen es sich zur Gewohnheit, ihre
Schuhe vor der Wohnungstür abzustellen. Dies ist jedoch
grundsätzlich nicht gestattet. Kai Warnecke von Haus und
Grund erklärt, dass das Treppenhaus nicht Bestandteil des
Mietraumes ist.
Selbstverständlich dürfen diese Dinge kurzfristig dort
stehen, werden aber immer nur geduldet. Solange die Schuhe
nicht das Gesamtbild des Wohnhauses zerstören, zeigen sich
viele Vermieter zudem kulant.
Eine Ausnahme gibt es übrigens bei Kinderwagen. Diese dürfen
im Treppenhaus abgestellt werden, ebenso Gehilfen und
Rollstühle. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass
diese Gegenstände nicht den Weg versperren.