|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Vermieter kann Fernsehantenne des
Mieters verbieten
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Der Vermieter kann seine Erlaubnis zur Montage
einer Fernsehantenne widerrufen, sofern er im Gegenzug
seinem Mieter eine andere Empfangsmöglichkeit anbietet - das
entschied das Krefelder Landgericht. Im verhandelten Fall
gab der Vermieters zunächst seinem Mieter die Erlaubnis für
die Installation einer Parabolantenne, da der aus Marokko
stammende Mieter beanspruchen konnte, einen TV-Sender seines
Heimatlandes zu empfangen.
Einige Jahre später wurde durch den Vermieter eine
Satelliten-Gemeinschaftsanlage installiert, die allen
Mietern zur Verfügung stand und durch die auch der Empfang
mehrerer marokkanischer Sender möglich war. Daher forderte
der Vermieter den Marokkaner zum Abbau der Parabolantenne
auf. Dieser weigerte sich jedoch die Antenne wieder zu
entfernen und begründet dies damit, das es die
Gemeinschaftsanlage nicht mehr ermöglichte, auf mehreren
Fernsehgeräten unterschiedliche Sender zu empfangen. Das sah
das Landgericht Krefeld anders (LG Krefeld, Urteil v.
10.03.10, Az. 2 S 68/09). |
|
|
|
|
|
|
|
|