Vermieter kann Fernsehantenne des Mieters verbieten

 
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Der Vermieter kann seine Erlaubnis zur Montage einer Fernsehantenne widerrufen, sofern er im Gegenzug seinem Mieter eine andere Empfangsmöglichkeit anbietet - das entschied das Krefelder Landgericht. Im verhandelten Fall gab der Vermieters zunächst seinem Mieter die Erlaubnis für die Installation einer Parabolantenne, da der aus Marokko stammende Mieter beanspruchen konnte, einen TV-Sender seines Heimatlandes zu empfangen.

Einige Jahre später wurde durch den Vermieter eine Satelliten-Gemeinschaftsanlage installiert, die allen Mietern zur Verfügung stand und durch die auch der Empfang mehrerer marokkanischer Sender möglich war. Daher forderte der Vermieter den Marokkaner zum Abbau der Parabolantenne auf. Dieser weigerte sich jedoch die Antenne wieder zu entfernen und begründet dies damit, das es die Gemeinschaftsanlage nicht mehr ermöglichte, auf mehreren Fernsehgeräten unterschiedliche Sender zu empfangen. Das sah das Landgericht Krefeld anders (LG Krefeld, Urteil v. 10.03.10, Az. 2 S 68/09).

 

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