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Energieversorgung - Mietrecht A_Z |
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Vermieter bezahlt die
Energieversorgung nicht
Das Landgericht Saarbrücken hatte über den Erlass
einer einstweiligen Verfügung gegen einen Energieversorger,
welcher durch den Mieter beantragt wurde zu entscheiden.
Aufgrund nicht bezahlter Rechnung seitens des Vermieters
wurde die Energieversorgung eingestellt. Der Antrag des
Mieters lautet, das Unternehmen zu verpflichten die Wohnung
wieder mit Energie zu versorgen.
Das Gericht
entschied zugunsten des Energieversorgers. Der Mieter hat
die Möglichkeit selbst Versorgungsverträge abzuschließen.
Zwischen dem Mieter und der Energieversorgungsunternehmens
bestand kein Vertragsverhältnis, somit auch keine rechtliche
Grundlage für die Verfügung. Des Weiteren hatte der Mieter
die Betriebskosten an den Vermieter nicht abgeführt.
(Landgericht Saarbrücken, Beschluss v. 11.05.2009, Az. 5 T
236/09). |
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