Energieversorgung - Mietrecht A_Z
 
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Vermieter bezahlt die Energieversorgung nicht
Das Landgericht Saarbrücken hatte über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Energieversorger, welcher durch den Mieter beantragt wurde zu entscheiden. Aufgrund nicht bezahlter Rechnung seitens des Vermieters wurde die Energieversorgung eingestellt. Der Antrag des Mieters lautet, das Unternehmen zu verpflichten die Wohnung wieder mit Energie zu versorgen.

Das Gericht entschied zugunsten des Energieversorgers. Der Mieter hat die Möglichkeit selbst Versorgungsverträge abzuschließen. Zwischen dem Mieter und der Energieversorgungsunternehmens bestand kein Vertragsverhältnis, somit auch keine rechtliche Grundlage für die Verfügung. Des Weiteren hatte der Mieter die Betriebskosten an den Vermieter nicht abgeführt. (Landgericht Saarbrücken, Beschluss v. 11.05.2009, Az. 5 T 236/09).

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