Energieausweis Verbrauchswerte - Mietrecht
 
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Mieter müssen Verbrauchswerte mitteilen
Für sein älteres Einfamilienhaus wollte ein Vermieter sich einen Energiepass ausstellen lassen. Hierfür benötigte er allerdings die Verbrauchswerte der Heizung für die letzten drei Jahre, die nur dem Mieter bekannt waren. Der Vermieter forderte ihn daher auf ihm die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre mitzuteilen da der Mieter selbst mit den Energielieferanten abgerechnet hatte. Der Mieter weigerte sich und berief sich dabei auf den Datenschutz. Daraufhin reichte der Vermieter Klage ein.

Hier entschied das Landgericht in Karlsruhe, dass den Mieter aus dem Mietvertrag eine Nebenpflicht traf, dem Vermieter die Verbrauchswerte der Heizung mitzuteilen. Der Vermieter hatte dafür diesen Anspruch zu Recht geltend gemacht, weil er diese Daten für die Ausstellung eines Energieausweises benötigte. Auf den Datenschutz konnte sich der Mieter deshalb nicht berufen, weil die vom Vermieter erbetenen Daten keine diskreten persönlichen Daten des Mieters waren. (LG Karlsruhe, Beschluss v. 20.02.2009, Az. 9 S 523/08).

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