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Energieausweis Verbrauchswerte - Mietrecht |
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Mieter müssen Verbrauchswerte
mitteilen
Für sein älteres Einfamilienhaus wollte ein
Vermieter sich einen Energiepass ausstellen lassen. Hierfür
benötigte er allerdings die Verbrauchswerte der Heizung für
die letzten drei Jahre, die nur dem Mieter bekannt waren.
Der Vermieter forderte ihn daher auf ihm die Verbrauchswerte
der letzten drei Jahre mitzuteilen da der Mieter selbst mit
den Energielieferanten abgerechnet hatte. Der Mieter
weigerte sich und berief sich dabei auf den Datenschutz.
Daraufhin reichte der Vermieter Klage ein.
Hier entschied das Landgericht in Karlsruhe, dass den Mieter
aus dem Mietvertrag eine Nebenpflicht traf, dem Vermieter
die Verbrauchswerte der Heizung mitzuteilen. Der Vermieter
hatte dafür diesen Anspruch zu Recht geltend gemacht, weil
er diese Daten für die Ausstellung eines Energieausweises
benötigte. Auf den Datenschutz konnte sich der Mieter
deshalb nicht berufen, weil die vom Vermieter erbetenen
Daten keine diskreten persönlichen Daten des Mieters waren.
(LG Karlsruhe, Beschluss v. 20.02.2009, Az. 9 S 523/08). |
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