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Mietrecht - Elektrische Einrichtungen
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Elektrische Einrichtungen
- Feuer in der Küche
Ein Mieter forderte im
Beispielfall von seinem Vermieter Schadensersatz wegen eines
Brandes. In der Kochnische der neben der Wohnung des Mieters
liegenden Mietwohnung war ein Brand ausgebrochen. Dass
dieser Brand durch einen Kurzschluss in einer defekten
Dunstabzugshaube entstanden war, unterstellte daraufhin der
Mieter. Er verlangte Schadensersatz in Höhe von 2.630 € für
die Beschädigung seines Mobiliars. Zu Gunsten des Vermieters
entschied daraufhin der Bundesgerichtshof (BGH).
Kein Schadensersatz stand dem
Mieter zu, da der Vermieter nicht verpflichtet war, die
elektrischen Anlagen und die Elektroleitungen in den
Mietwohnungen regelmäßig durch einen Fachmann inspizieren zu
lassen. Schließlich ist ein Vermieter nur dazu verpflichtet,
ihm bekannt gewordene Mängel, von denen eine Gefahr ausgeht,
zu beheben und dahingehend die Sicherheit der Mietwohnungen
zu gewährleisten. In Bezug darauf ist es für den Vermieter
keine Pflicht regelmäßige Kontrollen vorzunehmen (BGH,
Urteil vom 15.10.2008, Az. VIII ZR 321/07). |
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