Mietrecht - Einrichtungsgegenstände

 
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Einrichtungsgegenstände - Möbeleinlagerung durch den Mieter
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Saarlouis musste ein Vermieter an dessen Mieter Schadensersatz zahlen, als er diesem vortäuschte er müsse die Wohnung selbst beziehen und ihm daher kündigen.

Dem Mieter entstanden hierdurch finanzielle Verluste, da er sein Mobiliar aus Platzmangel kostenpflichtig unterbringen und teilweise mit Verlust verkaufen musste. Die Nutzungsdauer der Einrichtungsgegenstände wurde hierbei mit zehn Jahren veranschlagt. (Amtsgericht Saarlouis, Urteil 27. Oktober 1993, Az: 24b C 893/91)

 
 
 
 

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