Einbruchschutz Kosten

 
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Mieter kann nicht einfach Sicherung montieren
Bringt ein Mieter eigenständig einen Einbruchschutz an, kann er die dadurch entstehenden Kosten nicht einfach so vom Vermieter zurückverlangen. So entschied es das Kammergericht Berlin in einem Urteil, auf das die Miet- und Immobilienrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in der Hauptstadt hinweisen (Az.: 8 U 33/08). Im konkreten Fall war durch den Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter zur Sicherung der Wohnanlage Videokameras installiert - mehr war darüber nicht niedergeschrieben. An seiner Balkontür brachte der Mieter Sicherungsbeschläge an und verlange den Kostenersatz von seinem Vermieter. Nach der Entscheidung des Gerichts zu Unrecht.

 

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