Eigentümer übernimmt Steuern Die
Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter eine
unerfreuliche Angelegenheit. Trotz der Vorauszahlungen über
das Jahr muss häufig noch eine hohe Nachzahlung in Kauf
genommen werden. Da lohnt es sich, die einzelnen Positionen
der Betriebskostenabrechnung zu überprüfen. Gerade auch vor
dem Hintergrund, dass laut Deutschem Mieterbund jede zweite
Abrechnung nicht korrekt ist. Dies liegt laut Ulrich Ropertz
jedoch in den wenigsten Fällen an böser Absicht, sondern
eher an Unwissenheit.
Aber auch viele Mieter sind nicht richtig informiert, welche
Positionen abgerechnet werden dürfen und welche nicht.
Ropertz weist darauf hin, dass auch Versicherungen und die
Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden dürfen, sofern
dies im Mietvertrag aufgeführt ist. Und diese verweisen in
der Regel auf die Betriebskostenverordnung nach § 556 BGB.