Eigenbedarfskündigung Vermieter - Mietrecht
 
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Emotionale Bindung des Mieters hindert keine Eigenbedarfskündigung
Ein Vermieter hatte seinem Mieter wegen Eigenbedarfs fristgerecht gekündigt. Er benötigte die streitgegenständliche Mietwohnung, weil sein neuer Arbeitsplatz in Gelsenkirchen in unmittelbarer Nähe der Wohnung liegt. Bisher hatte der Vermieter in Duisburg gewohnt. Der Mieter bestritt den Eigenbedarf und machte geltend, dass er an die Wohnung eine starke emotionale Bindung habe. Er sei Exil-Iraner und die Wohnung sei ihm zu seiner Heimat geworden; zudem sei sein Sohn in den Räumen zur Welt gekommen. Der Vermieter zog vor Gericht um seinen Räumungsanspruch durchzusetzen.

Das Landgericht in Essen bestätigte den Räumungsanspruch des Vermieters. Er konnte einen nachvollziehbaren, vernünftigen und anerkennenswerten Grund für seinen Eigenbedarf geltend machen. Die Interessen des Mieters am Verbleib in der Mietwohnung wurden bereits gesetzlich dadurch berücksichtigt, dass der Vermieter für seine Kündigung den Grund des Eigenbedarfs nachweisen musste. Eine emotionale Bindung des Mieters an die Wohnung konnte darüber hinaus nicht berücksichtigt werden. Auch Mieter, die sehr lange in einer Wohnung leben, müssen diese räumen, wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht. Dass der Mieter bereits zwei Jahrzehnte in der Wohnung lebte und sein Sohn dort zur Welt kam, reichte nicht aus, weil die Voraussetzungen eines Eigenbedarfs vorlagen (LG Essen, Beschluss v. 23.11.2007, Az. 15 S 232/07)

 

Eigenbedarf
Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist auch dann rechtens, wenn die Kündigung zugunsten von Nichten oder Neffen erfolgt (BGH VIII ZR 159/09).

 

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