Eigenbedarf: Berufliche Nutzung

 
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Berufliche Nutzung kann Eigenbedarf begründen
Wenn ein Vermieter seine vermietete Wohnung selbst beruflich nutzen möchte, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf gerechtfertigt. Damit verweisen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin auf ein Urteil des Landgerichts Braunschweig hin (Az.: 6 S 301/09). Im verhandelten Fall wollte die Frau des Vermieters einen Tierbedarfshandel in einer vermieteten Erdgeschosswohnung einrichten. Die Richter sahen
die Kündigung als rechtes an. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, das ein Vermieter nicht nur dann kündigen könne, wenn er die Räume für sich oder seine Angehörigen benötige. Auch die Absicht, die Mietwohnung gewerblich zu nutzen sei ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung.

 

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