Eigenbedarf: Berufliche Nutzung
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Berufliche Nutzung kann Eigenbedarf begründen
Wenn ein Vermieter seine vermietete Wohnung
selbst beruflich nutzen möchte, ist eine Kündigung wegen
Eigenbedarf gerechtfertigt. Damit verweisen die
Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin auf
ein Urteil des Landgerichts Braunschweig hin (Az.: 6 S
301/09). Im verhandelten Fall wollte die Frau des Vermieters
einen Tierbedarfshandel in einer vermieteten
Erdgeschosswohnung einrichten. Die Richter sahen
die Kündigung als rechtes an. Sie begründeten ihre
Entscheidung damit, das ein Vermieter nicht nur dann
kündigen könne, wenn er die Räume für sich oder seine
Angehörigen benötige. Auch die Absicht, die Mietwohnung
gewerblich zu nutzen sei ein ausreichender Grund für eine
Eigenbedarfskündigung. |
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