Mietrecht - Duftkerze

 
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Duftkerze
Da das Abbrennen von Duftkerzen oder Räucherwerken zur freien Persönlichkeitsentfaltung nach dem Grundgesetz zählt, ist es nicht eindeutig zu regeln, ob diese Duftstoffe auch außerhalb der Wohnung (Balkon) freigesetzt werden dürfen. Es kommt u. a. darauf an wie Häufig das Räucherwerk abgebrannt wird und wie intensiv dessen Geruch ist.
(OLG Düsseldorf 3. Zivilsenat, Beschluss 16.05.2003, Az: I-3 Wx 98/03)

 
 
 
 
 
 
 

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