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Doppelte Haushaltsführung
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Doppelte Haushaltsführung
Mit dem Thema der doppelten Haushaltsführung muss
sich der Bundesfinanzhof immer wieder beschäftigen. Nun hat
er eine neue Angelegenheit zu regeln, gegen die Revision der
Betroffenen eingelegt wurde, nachdem das Finanzgericht Köln
geurteilt hatte. Konkret ging es darum, dass eine Ehefrau
einen zweiten Haushalt in der Stadt ihres Arbeitgebers
führte.
Sie fuhr an
den Wochenenden Heim und wollte die anfallenden
Werbungskosten mit 30 Cent je Kilometer geltend machen.
Anerkannt werden 30 Cent je Kilometer bei doppelter
Haushaltsführung für eine Familienheimfahrt in der Woche. Um
jedoch die Belastung zu teilen, wechselte sich die Ehefrau
mit dem Ehemann ab. Er fuhr also auch in die Stadt der
Ehefrau.
Diese
umgekehrte Familienheimfahrt wurde vom Finanzgericht Köln
abgelehnt, da die Ehefrau keine berufliche Verhinderung
nachweisen konnte. Das Urteil des BFH wird abgewartet werden
müssen, um diesen Fall endgültig zu beurteilen. |
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