Doppelte Haushaltsführung

 
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Doppelte Haushaltsführung
Mit dem Thema der doppelten Haushaltsführung muss sich der Bundesfinanzhof immer wieder beschäftigen. Nun hat er eine neue Angelegenheit zu regeln, gegen die Revision der Betroffenen eingelegt wurde, nachdem das Finanzgericht Köln geurteilt hatte. Konkret ging es darum, dass eine Ehefrau einen zweiten Haushalt in der Stadt ihres Arbeitgebers führte.

Sie fuhr an den Wochenenden Heim und wollte die anfallenden Werbungskosten mit 30 Cent je Kilometer geltend machen. Anerkannt werden 30 Cent je Kilometer bei doppelter Haushaltsführung für eine Familienheimfahrt in der Woche. Um jedoch die Belastung zu teilen, wechselte sich die Ehefrau mit dem Ehemann ab. Er fuhr also auch in die Stadt der Ehefrau.

Diese umgekehrte Familienheimfahrt wurde vom Finanzgericht Köln abgelehnt, da die Ehefrau keine berufliche Verhinderung nachweisen konnte. Das Urteil des BFH wird abgewartet werden müssen, um diesen Fall endgültig zu beurteilen.

 
 
 

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