Mietrecht A-Z - Zweige abschneiden
 
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Nicht jeder darf Zweige abschneiden
Während es Grundstückseigentümern im Wege des Selbsthilferechts gestattet ist, in den eigenen Garten herüberhängende Zweige von Nachbars Baum abzuschneiden, dürfen Wohnungseigentümer innerhalb einer Eigentumswohnanlage dies nicht. Aber auch der Grundstückseigentümer muss dem Besitzer des Baums vor dem Griff zur Säge zunächst eine angemessene Frist zur eigenständigen Beseitigung einräumen. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2001, Az. 3 Wx 79/01.

 

 

 

 

 
 
 

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