Zeitmietvertrag: Urteile
 
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Zeitmietvertrag: Urteile zum Zeitmietvertrag
Bei Eintreten eines besonderen Härtefalls, beispielsweise einem Familienzuwachs, der die aktuelle Wohnung zu klein werden lässt, hat der Vermieter dem Kündigungswunsch des Mieters zuzustimmen. Trotzdem bleibt es die Pflicht des Mieters, seinem bisherigen Vermieter einen geeigneten Nachmieter zu stellen (LG Oldenburg).

Ein Mietvertrag, der mit dem Ziel einer zukünftigen Eigennutzung nach dem Ablaufdatum, zeitlich begrenzt wird, muss den Mieter die gesonderte Stellung des zukünftigen Bewohners der Mietsache innerhalb des Verwandtenkreises des Vermieters deutlich erkennen lassen. Dies ist seitens des Vermieters durch eine entsprechende Formulierung im Zeitmietvertrag sicherzustellen (AG Potsdam).

Eine von beiden Vertragsparteien akzeptierte Mieterhöhung innerhalb eines eigentlich befristeten Mietverhältnisses hat automatisch die Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis zur Folge (AG Tempelhof-Kreuzberg).

 

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