Wohnwagen - Mietrecht A-Z

 
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Wohnwagen
Solange es in einem Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist, ist es dem Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten erlaubt, einen Wohnwagen in diesem abzustellen, ohne zuvor die Einwilligung es Vermieters einzuholen. Da der Wohnwagen nicht fest im Grundstück verankert ist, handelt es sich schließlich nicht um eine bauliche Veränderung der Mietsache. Auch ist das Abstellen des Wohnwagens keine Einrichtung des Grundstücks, da dies eine dauerhafte und fest verankerte Bindung an eben dieses Grundstück voraussetzen würde. (Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 29. Februar 1980, Az: 23 C 1170/79 WuM 1980, 112)

 

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