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Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)
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Das
Wohnungsvermittlungsgesetz ist
ein Gesetz zur Regelung der
Wohnungsvermittlung |
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Wohnungsvermittlungsgesetz |
§ 1
Wohnungsvermittler
§ 2
Entgelt für die Vermittlung
§ 3
Entgeld und Auslagen
§ 4
Vertragsstrafe
§ 4a
Unwirksame Vereinbarungen
§ 5
Rückforderungen
§ 6
Angebote und Anzeigen
§ 7
Vorschriften § 3 Abs. 1 und § 6
§ 8
Ordnungswidrigkeiten
§ 9
Inkrafttreten |
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Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)
Das Wohnungsvermittlungsgesetz stellt die Grundlage für
die Tätigkeit von Maklern oder anderen Personengruppen
dar, die Wohn- oder Geschäfts-räume vermitteln können.
Durch das Wohnungsvermittlungsgesetz wird genau
definiert, für welche Tätigkeiten der Makler überhaupt
eine Provision verlangen und in welcher Höhe diese
berechnet werden darf. Die Provision, also die
finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit des Maklers,
muss sich beispielsweise an der Monatsmiete bzw. dem
Kaufpreis für die Wohnung orientieren und mit dem
Vielfachen bzw. einem Bruchteil davon angegeben werden.
Weitere Regelungen über Vertragsstrafen, eventuelle
Rückforderungs-ansprüche und zu erwartende Rechtsfolgen
bei Zuwiderhaltungen runden die im
Wohnungsvermittlungsgesetz aufgeführten Bestimmungen ab. |
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