Wohnungsübergabeprotokoll ist sinnvoll

 
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Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist sowohl bei Einzug als auch bei Auszug einer gemieteten Wohnung sinnvoll. Denn nur so lassen sich alle eventuellen Mängel aufführen und der Mieter bleibt für diese Fälle schadlos. Das gilt umso mehr, wenn es sich um eine möblierte Wohnung handelt. In diesen Fällen sollte Vermieter und Mieter nicht nur gemeinsam die Wohnung besehen, sondern auch die Inventarliste auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss an die Besichtigung sollte das Protokoll von beiden Parteien unterschrieben werden. Auch die Zählerstände von Gas, Strom und Wasser sollten auf dem Protokoll vermerkt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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