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Wohnungssuche mit Kindern
Kinder und Haustiere unerwünscht, dass liest man immer
häufiger, wenn man auf der Suche nach einer Mietwohnung ist.
Familien, die Kinder haben, haben es damit oftmals sehr
schwer, denn viele Vermieter befürchten, dass es zu einer
Lärmbelästigung kommen kann, wenn Kinder im Haus leben. Aus
dieser Tatsache heraus, ergaben sich in der Vergangenheit
viele Fälle, mit denen sich die deutschen Gerichte
auseinander setzen mussten.
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Wohnungssuche mit Kindern |
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So entschied der Bundesgerichtshof, dass wenn in einem
Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter einen geeigneten
Nachmieter stellen kann, um vorzeitig aus dem Mietvertrag
entlassen zu werden, der Vermieter nicht aus persönlichen
Gründen oder aus der Befürchtung heraus dass Kinder Krach
machen, einen Nachmieter mit Kindern ablehnen (Az.: VIII ZR
244/02). Ist allerdings keine solche Nachmieter-Regelung
getroffen, dann kann der Vermieter alle vorgeschlagenen
Nachmieter ablehnen. Das Landgericht Hildesheim sah eine
kinderreiche Familie allerdings als Nachmieter „ungeeignet“
an. Hier befürchtete die Vermieterin, die mit im Haus
wohnte, dass die Kinder zu viel Lärm machen würden und bekam
im kinderfeindlichen Urteil Recht (Az.: 7 S 41/05). |
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