Wohnungssuche
 
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Wohnungssuche mit Kindern
Kinder und Haustiere unerwünscht, dass liest man immer häufiger, wenn man auf der Suche nach einer Mietwohnung ist. Familien, die Kinder haben, haben es damit oftmals sehr schwer, denn viele Vermieter befürchten, dass es zu einer Lärmbelästigung kommen kann, wenn Kinder im Haus leben. Aus dieser Tatsache heraus, ergaben sich in der Vergangenheit viele Fälle, mit denen sich die deutschen Gerichte auseinander setzen mussten.

 

 

 
Wohnungssuche mit Kindern

So entschied der Bundesgerichtshof, dass wenn in einem Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellen kann, um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, der Vermieter nicht aus persönlichen Gründen oder aus der Befürchtung heraus dass Kinder Krach machen, einen Nachmieter mit Kindern ablehnen (Az.: VIII ZR 244/02). Ist allerdings keine solche Nachmieter-Regelung getroffen, dann kann der Vermieter alle vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen. Das Landgericht Hildesheim sah eine kinderreiche Familie allerdings als Nachmieter „ungeeignet“ an. Hier befürchtete die Vermieterin, die mit im Haus wohnte, dass die Kinder zu viel Lärm machen würden und bekam im kinderfeindlichen Urteil Recht (Az.: 7 S 41/05).

 

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