Wohnungsmängel - Mietrecht A-Z
 
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Wohnungsmängel
Hat der Mieter gegenüber dem alten Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels geltend gemacht und wird die Wohnung an einen Dritten veräußert, so verliert der Mieter gegenüber dem alten Vermieter sein Zurückbehaltungsrecht an der rückständigen Miete. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2006.

Der Mieter müsse sich nach einem Vermieterwechsel wegen der Wohnungsmängel an den neuen Vermieter halten und zwar auch dann, wenn der Mangel vor der Veräußerung entstanden ist. Das Recht zur Mietminderung bleibt von der Entscheidung unberührt. Bei einer berechtigten Mietminderung muss der Mieter die Minderungsbeträge daher auch bei einem Vermieterwechsel nicht zurückzahlen. Datum: 05.12.06, BGH, Urteil vom 19. Juni 2006, VIII ZR 284/05

 

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